Nach Vorgaben der Trinkwasser- Verordnung ist die Qualifikation der Wasserprobenentnahme durch eine erfolgreiche Teilnahme an einer Probenehmerschulung ("Grund- oder Basisschulung") erforderlich. Die Kenntnisse dieser Schulungen sind innerhalb von fünf Jahren durch eine Wiederholung zu intensivieren.
Ohne Intensivierung der Schulungskenntnisse läuft somit die in der Basisschulung erworbene Qualifikation zur Trinkwasser- Probenentnahme nach fünf Jahren aus.
Dies bedeutet, dass Probenehmer, die vor oder im Jahr 2019 eine Grund-/ Basisschulung absolviert haben, demnach bis spätestens Ende 2024 eine Wiederholungsschulung (Basisschulung) besucht haben müssen, um auch im Jahr 2024 weiterhin als Probenehmer tätig sein zu können.
Nach Vorgabe der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS Dokument 71 SD 4011, stand: 19.01.2017) wird darüber hinaus gefordert, dass die Tätigkeit der Probenehmer von der Untersuchungsstelle zu überwachen ist, indem von allen internen und externen Probenehmern, in einem Zeitraum von mindestens 2 Jahren, eine ausreichende Qualifikation durch Schulungen sichergestellt und dokumentiert wird.
Um dieser Vorgabe gerecht zu werden, bieten wir Ihnen hier wieder einen Termin als Auffrischungsschulung an.