Die Technische Regel für Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens, in denen medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe an Personen vorgenommen werden (Krankenhäuser, Tageskliniken, ambulante OP- Zentren, Einheiten zur Aufbereitung von Medizinprodukten u. a.), stellt die DIN- Norm 1946, Teil 4, dar. Diese technische Regel definiert nicht nur generelle Anforderungen an die technische Ausstattung, Bemessung und Konzeption von Lüftungsanlagen, sondern beschreibt Verfahren zur Anlagenqualifizierung und Abnahme in technischer und mikrobiologischer Hinsicht.
OP- Säle, in denen alloplastische Materialien implantiert werden, sind nach diesem Normenwerk mit großen turbulenzarmen, Verdrängungsströmungsdecken auszustatten, die hinsichtlich der Schutzdruckhaltung (Vermeidung von Partikel- und Erregereintrag) zu qualifizieren sind.
Grundsätzlich müssen raumlufttechnische Anlagen für Operationsräume, auch turbulente Mischluftsysteme, Partikelzahlen reduzieren, Luftkeime begrenzen,
eine Schutzdruckhaltung sichern sowie Behaglichkeitskriterien (Temperatur, Feuchte, Luftgeschwindigkeiten) generieren.
Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen in übrigen Räumen des Gesundheitswesens (hier speziell in Nicht- Risikobereichen) lehnen sich stark an die VDI- Richtlinie 6022 an. Hier ist in erster Linie sicherzustellen, dass durch die mechanische Belüftung der Räume die partikuläre, mikrobiologische und chemische Qualität der Zuluft nicht schlechter sein darf als die Vergleichs-/ Außenluft.
Hygienische Überprüfungen von RLT- Anlagen (wie Partikelzahlmessungen, Bestimmungen der Erholzeit nach DIN EN ISO 14644-3, Visualisierungen von Luftströmungen, Biokontaminationskontrollen nach DIN EN ISO 14698- 1) oder Begehungen von Zu- und Abluftaggregaten (inklusive bakteriologischer Untersuchungen) führen wir nach Terminabsprache durch.