Wir untersuchen direkt aus der Produktion oder als Lebensmittelrückstellprobe:
- Getränke
- Milcherzeugnisse
- Speiseeis
- Eiprodukte
- Gewürze
- Fleisch und Fleischerzeugnisse
- Fisch und Fischerzeugnisse
- Gerichte und Speisen, die in Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen hergestellt werden
Lebensmitteluntersuchungen, die von uns durchgeführt werden, erfolgen gemäß Vorgabe des § 64 des Lebensmittel- Futter- Gesetz- Buches (LFGB).
Mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel finden sich in der Verordnung (EG) Nr. 2073/ 2005 und Nr. 1441/ 2007 sowie in den veröffentlichten mikrobiologische Richt- und Warnwerte zur Beurteilung von Lebensmitteln der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie
(DGHM- Richt- und Warnwerte).
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben findet eine abschließende Befundbewertung statt.
Folgende Parameter werden beispielsweise bei Speisen untersucht, die in Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung hergestellt werden:
- mesophile Gesamtkeimzahlbestimmung
- Enterobakteriaceae
- Koagulasepositive Staphylokokken
- Salmonella spp. (Anreicherungsverfahren)
- Listeria monocytogenes (Anreicherungsverfahren)
Weitere Untersuchungsparameter sind:
- Bacillus cereus
- Pseudomonas aeruginosa
- Clostridium perfringens
- Hefen und Schimmelpilze
- Yersinia enterocolitica
- Campylobacter spp. (Anreicherungsverfahren)
- EHEC
- Noroviren
- Lactobacillus spp. u.a.
Die Proben können durch laboreigenes Personal geholt oder durch ein Transportunternehmen angeliefert werden. Die meisten Lebensmittel müssen gekühlt transportiert werden. Ein Probentransport in Styroporkisten, die mit aufgeladenen Kühlakkus versehenen werden, sorgt für die Einhaltung der Kühlkette (ggf. tiefgefrorene Produkte). Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie das Transportunternehmen hierfür in Anspruch nehmen möchten.