- Sie ist integraler Bestandteil der Gesamtanalyse
- Sie stellt höchste fachliche Anforderungen
- Sie muss fehlerfrei und problemorientiert sein
Die Trinkwasserprobenentnahme erfolgt gemäß den Normwerken DIN 19458 sowie den Empfehlungen des Umweltbundesamtes.
Sie wird durchgeführt von laboreigenen Mitarbeitern oder von externen Probenehmern, die in das Qualitätsmanagement -System (QMS) der HyGES eingebunden sind. Externe Probenehmer werden durch uns geschult und zur Probenentnahme qualifiziert. Mit allen Probennehmern bestehen Vereinbarungen zur Unparteilichkeit, welches seitens der Untersuchungsstelle garantiert werden.
Allgemein sind an eine Probenentnahme folgende grundlegende Forderungen zu stellen:
• Die entnommene Probe muss repräsentativ für das Wasser sein.
• Es darf zu keiner Kontamination oder einem Verlust an den zu analysierenden Inhaltsstoffen kommen.
• Parameterspezifisch sind die Proben in geeignete Gefäße abzufüllen.
• Die Probenentnahmegefäße sind ggf. ebenfalls parameterspezifisch vorzubehandeln.
• Die Probe muss, je nach Untersuchungsumfang bis zur Analyse mit geeigneten Maßnahmen stabilisiert werden, um biologische, chemische sowie photochemische Reaktionen zu unterdrücken und die Verflüchtigung und Sorption von Stoffen zu minimieren.
• Für die Analyse ist eine ausreichende Probemenge zu entnehmen. Diese richtet sich nach den zu untersuchenden Parametern.