Kühltürme, wenn sie nass (Nasskühlturm) betrieben werden, können Mikroorganismen sehr gute Lebensbedingungen bieten. Die Nässe und Wärme dort führen dazu, dass sich Wasserkeime vermehren können. Die meisten dieser Keime sind für gesunde Menschen unbedenklich. Allerdings können sich auch Legionellen und Pseudomonas aeruginosa, fakultativ pathogene Keime, vermehren. Ein besonderes Problem stellt dabei die Aerosolbildung dar, die häufig Teil der Wirkungsweise des Kühlturms ist. In der Aerosolwolke, die um den Kühlturm zu finden ist, befinden sich dann auch diese Keime und können eingeatmet werden.
Einer größeren Öffentlichkeit in Deutschland wurde die Gefährdung durch Legionellen aus Kühltürmen im Jahr 2010 bewusst, als es in Ulm zu einem Ausbruch kam, bei dem 64 Menschen erkrankten. Tatsächlich ist dieses Problem in Fachkreisen sehr viel länger bekannt. Schon sehr frühe Arbeiten aus den 70er Jahren wiesen auf diese Gefahr hin und der weltweit größte Ausbruch 2001 in Murcia, Spanien, hatte als Quelle ebenfalls einen Kühlturm.
Seit Juli 2017 ist die bundeseinheitliche Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern - 42. BImschV- rechtsverbindlich. Sie regelt den hygienisch einwandfreien Betrieb zur Prävention eines Austrages von Mikroorganismen, insbesondere Legionellen. Eine Vorgabe ist die regelmässige Überprüfung mikrobiologischer Parameter (Gesamtkeimzahl, Legionella-Bakterien).
Die VDI - Richtlinie 2047-2 sieht ebenfalls regelmässige Überprüfungen der Keimzahlen, Legionella-Bakterien und Pseudomonas aeruginosa im Wasser von Rückkühlwerken vor.
Auch chemische Parameter, wie Leitfähigkeit, Calcium, Magnesium, Härte, Sulfat, Chlorid können untersuchungsrelevant sein.
Betreibern von offenen Rückkühlwerken sind verpflichtet, das Wasser in Kühltürmen regelmässig mikrobiologisch, insbesondere auf Legionella- Bakterien und Gesamtkeimzahlen, zu überprüfen.
Für Prozesswasser gilt für die Koloniezahl ein Referenz- Wert von < 10.000 KBE/ml.
Die zu ergreifenden Maßnahmen hängen von der Höhe der Überschreitungen sowie vom zugrunde gelegten Regelwerk des Betreibers ab. Die VDI- Richtlinie 2047-2:2019-01 schreibt nach Tabelle 3 Maßnahmen ab dem 10-fachen des Referenzwertes vor. Die gesetzlich bindende 42. BImSchV schreibt gemäß §5 Maßnahmen ab dem 100-fachen des Referenzwertes vor.
Für Wasser aus Rückkühlwerken gelten für Legionella- Bakterien, gemäß 42. BImschV, Anlage 1, folgende Prüf- und Maßnahmenwerte:
Anlagentyp | Legionella- Konzentrationen (KBE/ Legionella spp./ 100 ml) |
| Prüfwert 1 | Prüfwert 2 | Maßnahmenwert |
Verdunstungskühler | 100 | 1000 | 10.000 |
Nassabscheider | 100 | 1000 | 10.000 |
Kühltürme (>200 MW) | 500 | 5000 | 50.000 |
Ist der Prüfwert 1 im überprüften Kühlturmwasser erreicht oder überschritten sind Aufklärungen zur Ursache, Maßnahmen für einen ordnungsgemäßen Betrieb, wöchentliche betriebsinterne Überprüfungen sowie monatliche Laboruntersuchungen auf Legionella- Bakterien durchzuführen.
Ist der Prüfwert 2 von 1000 KBE/ 100 ml überschritten sind unverzüglich Aufklärungen zur Ursache, Maßnahmen für einen ordnungsgemäßen Betrieb, Sofortmaßnahmen zur Verminderung der mikrobiellen Belastung vorzunehmen, um die Legionella- Konzentration im Nutzwasser unter den genannten Prüfwert 2 zu reduzieren. Eine unmittelbare Kontrolluntersuchung ist angezeigt.
Der Betreiber hat die Veranlassung und Ergebnisse der zusätzlichen Laboruntersuchung sowie die ergriffenen Maßnahmen zur Legionella- Minimierung im Betriebstagebuch zu dokumentieren.
Ist der Maßnahmenwert überschritten, hat der Betreiber zudem die Pflicht, die zuständige Behörde zu informieren. Die Legionella- Bakterien sind hinsichtlich der Art (L. pneumophila / L. non-pneumophila) und der Serogruppe zu differenzieren.
Als akkreditiertes Labor führen wir für Sie die Probennahme durch geschulte Probennehmer sowie die fachgerechte Analytik von Rückkühlwasser durch. Mit allen Probennehmern bestehen hier vertragliche Vereinbarungen zur Unparteilichkeit, die seitens der Untersuchungsstelle garantiert werden.